Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung – die Schulden sind erdrückend und Sie wollen handlungsfähig bleiben oder wieder werden?
Mit Ihrem Entschluss, in ein schuldenfreies Leben zurückzukehren, haben Sie den ersten Schritt getan.
Werden Sie schuldenfrei schon nach drei Jahren durch Privatinsolvenz (seit dem 01.10.2020).
Wir bieten schnelle und kompetente Hilfe. Wir führen für Sie die außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverhandlungen, übernehmen die Korrespondenz mit Ihren Gläubigern, bereiten ggf. Ihre Privatinsolvenz vor, melden die Privatinsolvenz an und sorgen dafür, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Im persönlichen Gespräch klären wir zuerst, auf welche Weise eine Schuldenbereinigung für Sie persönlich zielführend und in einem überschaubaren Zeitraum ermöglicht werden kann.
Die ersten drei Schritte:
1. Schildern Sie uns Ihr Anliegen
E-Mail: buehl[at]mhg-jur.de
Tel.: 07223 / 95 755 – 0
2. Wir vereinbaren gemeinsam einen Termin
3. Hilfe vom Anwalt
Lassen Sie sich professionell unterstützen. Die Vorteile der anwaltlichen Beratung und Begleitung liegen auf der Hand.
Wir bieten schnelle und effektive Hilfe zum vereinbarten Festpreis. Die Wartezeit bei nichtanwaltlichen Beratungsstellen liegt zum Teil bei bis zu 9 Monaten.
Wir schätzen Ihre Schuldensituation ein und unternehmen alle notwendigen Schritte, um Sie schnell raus aus den Schulden zu führen. Wir beraten und vertreten Sie qualifiziert und umfassend im gesamten Verfahren gegenüber Gläubigern, Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht. Sie entscheiden vorab oder im Laufe des Verfahrens für welche Verfahrensabschnitte Sie unsere Begleitung wünschen (außergerichtlicher Schuldenvergleich| Insolvenzantragstellung | Begleitung im Insolvenzverfahren und in der Wohlverhaltensphase bis zur Restschuldbefreiung).
Mit unserer qualifizierten anwaltlichen Beratung und Vertretung kommen Sie ohne zusätzliche Risiken durch das Insolvenzverfahren.
Um Sie im Rahmen einer Erstbesprechung individuell beraten zu können, stellen wir Ihnen hier vorbereitend unser „Formular Schuldenbereinigung für Privatpersonen“ zur Verfügung, dass wir Sie bitten auszufüllen und mitzubringen.
Fragen und Antworten zur Verbraucherinsolvenz